Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verkaufs- und Lieferbedingungen für Ihre Bestellungen

1. Allgemeine Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluss anderer, von uns ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders aufgeführt ist. Einkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir stets nur insoweit an, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch für den Fall, dass die ersteren die gegenteilige Bestimmung enthalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

2. Angebot, Vertragsabschluss

Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Telefonische, telegrafische, fernschriftliche oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns. Für in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich als fest bezeichnete Preise behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor, sofern nach Vertragsabschluss und vor Lieferung sich die Kostenfaktoren wesentlich ändern und erhöhen, wie z.B. Kosten für Material, Personal, Energie, allgemeine Abgaben, Tarif und Transport, Wechselkurse, usw. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussverträgen sind wir nicht gebunden.

3. Lieferfrist

Für eine rechtzeitige Lieferung werden wir uns stets bemühen Sorge zu tragen. Lieferfristen verstehen sich jedoch als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Sie beginnen ggf. erst nach Erfüllung vereinbarter Liefervoraussetzungen wie z.B. der Gestellung von Unterlagen seitens des Bestellers, Musterfreigaben, vereinbarter Vorauszahlungen, den Erhalt vom Besteller von auftragsgebundenen Reinzeichnungen, Druckunterlagen, technischen Zeichnungen usw; oder dem Eintreffen bei uns, dem Lieferer, von auftragsgeeigneten Klischees, Druck-, Stanz-, Schneidewerkzeugen usw. seitens geeigneter Zulieferanten; oder, im Falle von Importsendungen, dem Erhalt von Waren oder Auftragsbestätigungen mit Angaben über die Lieferzeiten seitens unserer ausländischen Herstell- oder Lieferfirmen. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.

Die Lieferfrist gilt auch bei Importsendungen als eingehalten, wenn wir dem Käufer mitteilen, dass die von ihm bei uns bestellte Ware beim ausländischen Versender oder Herstellerwerk abgegangen ist. Der Versand dieser Ware kann auf dem Landwege erfolgt sein, per Luft- oder Seefracht oder auf kombiniertem Versandweg, wie z.B. Land-See-Land-Transport, wobei die Transportlaufzeiten auf den unterschiedlichen Versandwegen angemessen zu berücksichtigen sind und ein Weiterversand und eine Rechnungsstellung durch uns an den Besteller erst nach dem tatsächlichen deutschen inländischen Importeingangsdatum erfolgen kann.

Geraten wir in Lieferverzug, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Kaufabschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

4. Preise, Mindestauftragswerte, Muster, weitere Kosten

Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für Terminaufträge und längerfristige Lieferkontrakte; es sei denn, dem Besteller wurde in diesen zwei letztgenannten Fällen ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass für ihn die alten Preise für einen weiteren terminlich begrenzten Zeitraum ausnahmsweise noch Gültigkeit behalten. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart worden ist, ab Mülheim-Kärlich, einschließlich Verpackung. Falls frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, so gilt diese in der Regel frachtfrei Bahnstation des Bestellers. Eine Lieferung frei Haus erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich auf unseren Angeboten und Preislisten ausgewiesen ist. Mehrkosten für Luftfracht, Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers.

Der Mindestauftragswert (Netto-Warenwert) beträgt EURO 250,00. Wird der Mindestauftragswert nicht eingehalten und trotzdem in begründeten Ausnahmefällen geliefert, so können anteilige Fracht-/Versand-/ und Abwicklungskosten (Mindermengenzuschlag) von mindestens EURO 16,00 pro Auftrag berechnet werden. Dieses gilt auch dann, wenn wir vorher in vergleichbaren Fällen nach eigenem Ermessen von Erhebung dieser Kosten abgesehen haben.

Die Preise setzen die Lieferung voller Originalpackungen voraus. Auf- und Abrundungen auf die nächste volle Verpackungseinheit bleiben dem Lieferer vorbehalten.

5. Abrufbestellungen

Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder einer Inverzugsetzung bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen und Schadenersatz zu verlangen.

6. Lieferverhinderungen

Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörung, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Vorlieferanten aus dem In- und Ausland, sämtliche Verzögerungen in der Lieferzufuhr, auf den Transportwegen, in der Importabwicklung usw. befreien den Verkäufer für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als 6 Wochen ab vereinbartem Lieferdatum an, so haben wir das Recht, uns von der Lieferverpflichtung zu lösen. Auch der Käufer ist dann insoweit zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

7. Versand

Der Versand erfolgt von unseren Lägern auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers oder Bestellers. Mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr, wozu auch die Gefahr der Beschlagnahme gehört, auf den Auftraggeber oder Besteller über. Bei ausdrücklich vereinbarter Lieferung ab Lager, frei Haus, werden von uns die Frachtkosten getragen, und die Ware ist von uns auf dem Transportweg bis zum Empfänger versichert.