1.   Allgemeine Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluss anderer, von uns ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders aufgeführt ist. Einkaufsbedingungen des Bestellers erkennen wir stets nur insoweit an, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch für den Fall, dass die ersteren die gegenteilige Bestimmung enthalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

2.   Angebot, Vertragsabschluss
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Telefonische, telegrafische, fernschriftliche oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.Für in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich als fest bezeichnete Preise behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor, sofern nach Vertragsabschluss und vor Lieferung sich die Kostenfaktoren wesentlich ändern und erhöhen, wie z.B. Kosten für Material, Personal, Energie, allgemeine Abgaben, Tarif und Transport, Wechselkurse, usw. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussverträgen sind wir nicht gebunden.

3.   Lieferfrist
Für eine rechtzeitige Lieferung werden wir uns stets bemühen Sorge zu tragen. Lieferfristen verstehen sich jedoch als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Sie beginnen ggf. erst nach Erfüllung vereinbarter Liefervoraussetzungen wie z.B. der Gestellung von Unterlagen seitens des Bestellers, Musterfreigaben, vereinbarter Vorauszahlungen, den Erhalt vom Besteller von auftragsgebundenen Reinzeichnungen, Druckunterlagen, technischen Zeichnungen usw; oder dem Eintreffen bei uns, dem Lieferer, von auftragsgeeigneten Klischees, Druck-, Stanz-, Schneidewerkzeugen usw. seitens geeigneter Zulieferanten; oder, im Falle von Importsendungen, dem Erhalt von Waren oder Auftragsbestätigungen mit Angaben über die Lieferzeiten seitens unserer ausländischen Herstell- oder Lieferfirmen.Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.

Die Lieferfrist gilt auch bei Importsendungen als eingehalten, wenn wir dem Käufer mitteilen, dass die von ihm bei uns bestellte Ware beim ausländischen Versender oder Herstellerwerk abgegangen ist. Der Versand dieser Ware kann auf dem Landwege erfolgt sein, per Luft- oder Seefracht oder auf kombiniertem Versandweg, wie z.B. Land-See-Land-Transport, wobei die Transportlaufzeiten auf den unterschiedlichen Versandwegen angemessen zu berücksichtigen sind und ein Weiterversand und eine Rechnungsstellung durch uns an den Besteller erst nach dem tatsächlichen deutschen inländischen Importeingangsdatum erfolgen kann.

Geraten wir in Lieferverzug, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Kaufabschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

4.   Preise, Mindestauftragswerte, Muster, weitere Kosten
Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für Terminaufträge und längerfristige Lieferkontrakte; es sei denn, dem Besteller wurde in diesen zwei letztgenannten Fällen ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass für ihn die alten Preise für einen weiteren terminlich begrenzten Zeitraum ausnahmsweise noch Gültigkeit behalten.Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart worden ist, ab Mülheim-Kärlich, einschließlich Verpackung. Falls frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, so gilt diese in der Regel frachtfrei Bahnstation des Bestellers. Eine Lieferung frei Haus erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich auf unseren Angeboten und Preislisten ausgewiesen ist. Mehrkosten für Luftfracht, Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers.

Der Mindestauftragswert (Netto-Warenwert) beträgt EURO 250,00. Wird der Mindestauftragswert nicht eingehalten und trotzdem in begründeten Ausnahmefällen geliefert, so können anteilige Fracht-/Versand-/ und Abwicklungskosten (Mindermengenzuschlag) von mindestens EURO 16,00 pro Auftrag berechnet werden. Dieses gilt auch dann, wenn wir vorher in vergleichbaren Fällen nach eigenem Ermessen von Erhebung dieser Kosten abgesehen haben.

Die Preise setzen die Lieferung voller Originalpackungen voraus. Auf- und Abrundungen auf die nächste volle Verpackungseinheit bleiben dem Lieferer vorbehalten.

Gegebene Muster gelten als Durchschnittsmuster. Eventuell geleistete Beiträge zu Entwürfen, Zeichnungen, Mustern, Werkzeugen usw. heben das ausschließliche Eigentumsrecht des Verkäufers daran nicht auf. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% behalten wir uns vor. Eine Gleichheit zwischen Mustern, Andruck- und/oder Anstanzmuster und Auflagendruck und/oder Auflagenstanzung kann nur beschränkt gewährleistet werden. Das zur Ausführung eines Auftrages eingesetzte Druck- und/oder Stanzverfahren legen wir fest, es sei denn, dass hierüber anders lautende schriftliche Abmachungen mit dem Besteller getroffen wurden. Druckfarben werden aufgrund ihrer Echtheitseigenschaften ausgewählt, doch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass sich Farben nicht verändern. Geringfügige Abweichungen in Farbnuancen, Druck- und/oder Stanzformaten berechtigen nicht zu Mängelrügen.

5.   Abrufbestellungen
Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder einer Inverzugsetzung bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen und Schadenersatz zu verlangen.

6.   Lieferverhinderungen
Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörung, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Vorlieferanten aus dem In- und Ausland, sämtliche Verzögerungen in der Lieferzufuhr, auf den Transportwegen, in der Importabwicklung usw. befreien den Verkäufer für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als 6 Wochen ab vereinbartem Lieferdatum an, so haben wir das Recht, uns von der Lieferverpflichtung zu lösen. Auch der Käufer ist dann insoweit zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

7.   Versand
Der Versand erfolgt von unseren Lägern auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers oder Bestellers. Mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr, wozu auch die Gefahr der Beschlagnahme gehört, auf den Auftraggeber oder Besteller über. Bei ausdrücklich vereinbarter Lieferung ab Lager, frei Haus, werden von uns die Frachtkosten getragen, und die Ware ist von uns auf dem Transportweg bis zum Empfänger versichert.
Fob- und Cif-Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung.
Wenn versandfertig gemeldete Ware, die per Termin oder Abruf bestellt wurde, nicht sofort abgerufen wird, oder wenn uns der Transport dauernd oder zeitweise unmöglich ist, wird der Kaufpreis gleichwohl fällig. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern. Die Haftung des Lieferers für schädliche Witterungseinflüsse während des Transports oder Lagerns auf die bestellte Ware ist ausgeschlossen.

8.   Verpackung
Verpackung wählen wir in Ermangelung sonstiger ausdrücklicher und von uns schriftlich anerkannter Vereinbarungen nach bestem Ermessen.

9.   Abnahme und Prüfung
Falls für die gelieferten Erzeugnisse eine Abnahme vorgeschrieben oder notwendig ist, hat die Abnahme in unserer Firma in Mülheim-Kärlich zu erfolgen, und zwar sofort nach Meldung der Versandbereitschaft. Unterlässt der Besteller die Abnahme, so gilt die Ware mit dem Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Die Kosten der Abnahme trägt der Besteller.

10.   Gewährleistung, Mängelrügen, Haftung
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Besteller nicht von der eigenen Verpflichtung, unsere Erzeugnisse genau auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren zu überprüfen. Eine Haftung für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines von uns verkauften Produktes wird von uns daher in keinem Falle übernommen. Eine solche Haftung kann daher weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden. Im Verkehr mit Kaufleuten entfällt darüber hinaus, unabhängig vom Verschuldungsgrad, jede Haftung für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen, die nicht unsere leitenden Angestellten sind. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so leisten wir Ersatz nur in gleichem Umfange wie bei Qualitätsmängeln.

11.   Beanstandungen, Mängel
Bei Mängeln, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware vom Besteller erkannt werden können, können Gewährleistungsansprüche des Bestellers an uns nur vor der Verwendung oder Weiterverarbeitung der Ware innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft beim Besteller unter genauer schriftlicher Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Mängelrügen berechtigen vor endgültiger Anerkennung nicht zur Zurückhaltung der Zahlung, also der zugehörigen Rechnungsbeträge. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller. Nachgewiesenermaßen von uns fehlerhaft gelieferte Ware, welche auf unser Verlangen im Zustand der Anlieferung zurückzugeben ist, ersetzen wir, soweit möglich, durch einwandfreie Ware. Wir ersetzen aber nicht bereits bearbeitete oder in Nutzung genommene von uns gelieferte Ware, Verluste an Material, Werkzeug, Arbeitslohn und sonstige weitergehende Ersatzforderungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere alle Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen sind ausdrücklich ausgenommen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können. Soweit der Verkäufer nicht Hersteller der Ware ist, kann er für die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke oder für die Zusammensetzung der von ihm gelieferten Ware keine Herstellergarantie übernehmen, weil er keinen Einfluss auf die Herstellung und Verwendung der von ihm gelieferten Handelsware hat. Ebenfalls hat er keinen Einfluss auf die Behandlung der mit diesen Waren hergestellten Fertigerzeugnisse durch den Besteller. Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung übernommen werden.

12.   Zahlung
muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug in bar erfolgen. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Bei verspäteter Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens aber 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Zahlungen erbitten wir nur an unsere Firma vorzunehmen. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und/oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrage zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.

13.   Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere jeweiligen sämtlichen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen als Sicherung für unsere Saldorechnung.Eine Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluß des Eigentumserwerbes nach § 950 BGB in unserem Auftrag, und wir bleiben Eigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche dient.

Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen der §§ 94 / 948 BGB mit der Folge, dass unser Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinem Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche an uns die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.

Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.

Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

14.   Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, Ansprüche aus Schecks und Wechseln und alle sonstigen aus dem Geschäft sich ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile Mülheim-Kärlich / Koblenz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.   Datenspeicherung
Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundes-Datenschutzgesetzes.

HINWEIS:
Selbstklebebänder, Formstanzteile (Stanzzuschnitte), Partikel filtrierende Halbmasken und andere Erzeugnisse unserer Firma werden in allen Bereichen der Industrie, des Handels und des Handwerks zu unterschiedlichsten Problemlösungen mit Erfolg eingesetzt. Unsere technischen Informations- und Preislisten enthalten eine Vielzahl von Informationen, die unseren Abnehmern wertvolle Hinweise über die richtige Auswahl eines Produkts und deren richtige Anwendung geben. Trotzdem hat die Erfahrung gezeigt, dass die spezifischen Anforderungen von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Jedes Produkt bringt in einem gewissen Anwendungsbereich optimale Leistungen, hat aber andererseits auch gewisse Begrenzungen. Es obliegt daher der Sorgfaltspflicht des Bestellers, sich in jedem Falle davon durch eigene Versuche zu überzeugen, welches Produkt für seinen speziellen Anwendungszweck am besten geeignet ist. Alle Hinweise und Empfehlungen zur Anwendung unserer Produkte geben wir nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis, jedoch ohne Gewähr.

Stand 17.06.2014