FF P1 |
Filtering Facepiece P1: Atemschutz-Masken gegen feste Partikel (und flüssige Aerosole) von belästigenden Feinstäuben, die bis zum 4-fachen des jeweils zulässigen MAK- bzw. TRK-Wertes vorkommen können, wobei der Durchlassgrad des Filtermaterials 20% nicht übersteigen und der Mittelwert der Gesamtleckage einer Maske 22% nicht überschreiten darf. Der MAK-Staubgrenzwert liegt bei 6 mg/m³ Luft. Inerte Stoffe sind weder allergisierend, noch fibrogen, noch toxisch (giftig) oder krebserzeugend. Sie belasten jedoch die Gesundheit des Mitarbeiters. Feinstaubmasken mit Einweg-Ausatemventil verringern einen möglichen Hitzestau in der Maske und fördern so das körperliche Wohlbefinden des Maskenträgers und schützen ihn vor vorzeitiger Ermüdung. |
FF P2 |
Filtering Facepiece P2: Atemschutz-Masken zum Schutz gegen feste und flüssige Partikel von gesundheitsschädlichen, mindergiftigen Stoffen, die bis zum 10-fachen des MAK- bzw. TRK-Wertes vorkommen können, wobei der Durchlassgrad des Filtermaterials 2% Ölnebel nicht übersteigen und die mittlere Gesamtleckage 8% nicht überschreiten darf. Feste und flüssige Partikel von mindergiftigen Stoffen haben einen MAK-Wert, der größer oder gleich 0,1 mg/m³ ist. ACHTUNG: Nicht einsetzen gegen radioaktive Stoffe, Viren und Enzyme. |
FF P3 |
Filtering Facepiece P3: Atemschutz-Masken gegen giftige und sehr giftige, feste und flüssige Stoffe, die im Gemisch bis zum 30-fachen des MAK- bzw. TRK-Wertes vorkommen können, wobei der Durchlassgrad des Filtermaterials 1% Ölnebel nicht übersteigen und die mittlere Gesamtleckage 2% nicht überschreiten darf. Giftige und sehr giftige Stoffe haben einen MAK-Wert, der kleiner ist als 0,1 mg/m³. Weiterhin werden alle krebserzeugenden Stoffe, radioaktive Partikel, wie aber auch Bakterien, Viren und Sporen in die Gruppe der giftigen und sehr giftigen Stoffe eingeordnet. |
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Hinweis: Wässrige Aerosole sind in Wasser gelöste, frei in der Luft schwebende Lösungen und Dispersionen von festen Partikeln. |
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