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Komfort-Hygiene-MaskenKomfort-Hygiene-Masken sollten nur eingesetzt werden, um - Gegenstände vor dem Atem des Maskenträgers zu schützen, als Ausatemschutz, z. B. bei der Verarbeitung oder beim Abpacken von Nahrungsmitteln, pharmazeutischen Produkten, etc. oder
- zum Schutz des Maskenträgers vor belästigenden, ungiftigen und echten Grobstäuben (größer als 1 ΅), jedoch unter MAK.
Diese Masken dürfen jedoch nicht verwendet werden, wenn eine PSA-Schutzmaske nach der EG-Richtlinie 89/686 oder 89/656 erforderlich ist. Vor über 30 Jahren war dies die erste Maske. Mit ihr begann die rasante technische Entwicklung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes.
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Artikel-Nr. |
Farbe |
Stück pro GP |
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CHEM-TEC 195-85 |
weiß |
600 |
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Einschalige Komfort-Hygiene-Masken, die bisher als Grobstaub-Masken bekannt waren und neuerdings auch als Mundschutz bezeichnet werden , sind nach den neuesten EG-Richtlinien NICHT als Persönliche Schutz-Ausrüstung (PSA) klassifiziert. Sie sind somit KEINE EG-zugelassenen PSA-Atemschutz-Masken. Sie dürfen daher laut Gerätesicherheitsgesetz NICHT in Anwendungsbereichen getragen werden, in denen PSA-Atemschutz-Masken nach EG-Richtlinie 89/686 oder 89/656 erforderlich sind, also mehrlagige Partikel filtrierende Halbmasken, welche die Europäischen Normen erfüllen und das CE-Zeichen ausweisen. Komfort-Hygiene-Masken dürfen daher NICHT zum Schutz gegen zum Beispiel Feinstaub, Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch, üble Gerüche und Farb-Sprays eingesetzt werden. Hierfür gibt es optimal geeignete PSA-Masken, die den gültigen Europäischen Normen und Schadstoff-definierten Schutzstufen entsprechen, so zum Beispiel Atemschutz-Masken nach EN 149, EN 405 etc. Letztere können wir Ihnen anwendungsspezifisch anbieten und liefern.

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Stellen Sie zum persönlichen Schutz Ihrer Mitarbeiter sicher, dass diese für die in ihrem Arbeitsbereich vorkommenden Schadstoffe und Schadstoffkonzentrationen die RICHTIGE PSA-Atemschutz-Maske tragen. Falls die in Ihrem Betrieb vorkommenden Schadstoffarten und -konzentrationen und deren gesundheitsschädliche Eigenschaften nicht bekannt sind, so können Monitor-Messungen durchgeführt werden, um diese genau zu ermitteln. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. |
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Gefahrenhinweis: Ein falscher Gebrauch von Atemschutz-Masken oder eine Nichtbeachtung von gegebenen Warn- oder Gebrauchshinweisen kann zu dauerhaften Gesundheitsschäden bei Ihren Mitarbeitern führen. Bei offenen Fragen sprechen Sie daher bitte Ihren Sicherheitsbeauftragten an, oder wenden Sie sich direkt an uns. |
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